Top-Level-Domains: Die Neuen kommen!

Das Internet wird vielfältiger: Neben bekannten Domain-Endungen wie .ch oder .com werden ab 2014 zahlreiche neue generische Top-Level-Domains wie .hotel oder .shop auftauchen. Wer allerdings in Zukunft unter ermitage.hotel, wellness.plus, swiss.casino, panorama.golf oder schweizerhof.zuerich «residieren» möchte, muss jetzt die Weichen stellen!

Bisher hatten Webseitenbetreiber lediglich die Wahl zwischen einer der über 200 Länder-Endungen wie .ch oder .de und rund 20 allgemeinen, sogenannten generischen Top-Level-Domains (gTLD) wie .com, .net, .info oder .travel. Das ändert sich jetzt dank mehr als 1‘400 neuen generischen Adresskürzeln, die von der Verwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) in den nächsten zwei Jahren gestaffelt eingeführt werden. Von Juni 2011 bis April 2012 konnten sich Unternehmen und Organisationen bei ICANN als Betreiber einer eigenen gTLD bewerben – und mussten dafür eine Gebühr von USD 185‘000.- hinblättern. Einige hundert Unternehmen haben sich diesen Luxus gegönnt und dürften wohl bald mit Endungen wie .apple, .swatch, .ubs oder .youtube auftreten, vorausgesetzt sie bestehen das strenge ICANN-Prüfungsverfahren. Natürlich werden diese Unternehmen die entsprechenden Kürzel vorwiegend für die eigene Kommunikation über Websites und E-Mail-Adressen verwenden.

Allgemeine Domain-Endungen und Geo-TLDs

Für alle anderen Unternehmen sehr viel interessanter sind deshalb die rund 600 Bewerbungen für allgemeine TLDs wie .hotel, .shop, .reisen, .casino oder .restaurant sowie die sogenannten Geo-TLDs wie .berlin oder .nyc, die sich auf eine Region oder eine Stadt beziehen. In der Schweiz haben allerdings lediglich der Kanton Zürich für .zuerich und die Bundesverwaltung für .swiss eine Bewerbung eingereicht (gemäss BAKOM hat unsere Lieblingsairline die Bewerbung für dieses Kürzel zurückgezogen). Für diese Endungen wird sich jede Firma und jede Privatperson registrieren können, bei den Geo-TLDs muss allerdings ein örtlicher Bezug (z.B. Firmensitz) gegeben sein.

Schutz für Trademarks vor Trittbrettfahrern

Natürlich hat diese bunte neue Domain-Landschaft auch eine Kehrseite: Sie eröffnet Cybersquattern ein riesiges neues Spielfeld und nicht ganz zu Unrecht befürchten die Inhaber von Markenrechten wieder Opfer von Brandjacking zu werden. Damit dies nicht geschieht, können Marken in die zentrale Datenbank des von ICANN gegründeten Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen werden. Dadurch profitieren sie von einem exklusiven Registrierungs-Vorrecht während den sog. Sunrise-Phasen vor der Freigabe einer neuen Domain für die Allgemeinheit sowie von weiteren Mechanismen zum Schutz der Marken.

Was tun?

Von den umwälzenden Veränderungen der Domain-Landschaft sind natürlich nicht nur Marken sondern jedes Unternehmen betroffen. Welche Strategie soll nun der Betreiber einer bestehenden Website angesichts der neuen Möglichkeiten verfolgen?

  • Für Inhaber einer (in der Schweiz oder anderswo) eingetragenen bzw. gerichtlich bestätigten Wortmarke empfiehlt sich zunächst der Eintrag ins TMCH-Register.
  • Jedes Unternehmen sollte so rasch wie möglich prüfen, welche neuen gTLDs für seine Website(s) in Frage kommen – sei es für die eigene Kommunikation oder auch nur zum Schutz vor Trittbrettfahrern.
  • Unverbindliche Vorregistrierung der gewünschten Domain(s) bei einem Domain-Registrar oder einem Provider, um sich eine günstige Ausgangsposition für den Run auf die begehrtesten Domains zu sichern.

Ist Ihr Unternehmen bereit für die neue Internet-Welt?

Eintrag ins TMCH, Auswahl passender Top Level Domains, Vorregistrierung von Wunschdomains?Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Unternehmen für die neuen gTLDs fit zu machen – ein Anruf auf 044 388 60 50 oder ein E-Mail an contact@synomon.ch genügt!