Neue Impressumsrubrik für Facebook-Seiten

Neu: Impressum für Facebook-Seiten

Endlich: Im Zuge der Umstellung auf das neue Design der Facebook-Seiten ist es jetzt möglich, ein explizites Impressum der Seite anzugeben. Damit werden die speziellen Apps zur Erfassung des Impressums überflüssig.

In der Schweiz gilt seit rund 2 Jahren eine Impressumspflicht für Webseiten und unter gewissen Umständen auch für Facebook-Seiten (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Als Seitenbetreiber konnte man dieser Pflicht bisher entweder mit einer speziellen App oder mit einem Eintrag im Info-Bereich der Seite nachkommen. Seit letzter Woche gibt es jetzt die Möglichkeit, im Info-Bereich zusätzlich zur ausführlichen Beschreibung der Seite auch eine spezielle Rubrik für das Impressum einzurichten.

Für den Impressumstext stehen bis zu 1500 Zeichen zur Verfügung. Erfasst werden die Angaben in den Einstellungen unter „Seiteninfo“. Auf dem Desktop ist das Impressum nach der Designumstellung links auf der Seitenchronik zu sehen sowie oben (unter „Info“). Alle Facebook-Seiten werden in den nächsten Wochen auf das neue Design umgestellt.

In der Schweiz muss der Seitenbetreiber gemäss UWG im Impressum „klare und vollständige Angaben über die Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post“ machen. Die Firma, ihre Adresse (Firmensitz) und eine E-Mail-Adresse sind demnach Pflicht. Darüber hinaus sind die Namen der Verantwortlichen, die Telefonnummer (ev. auch Fax) sowie die MWST-Nummer bzw. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sehr zu empfehlen – ganz besonders für Seiten, die sich nicht nur an Schweizer richten.

In Deutschland hat das Landgericht Aschaffenburg in einem Urteil bereits 2011 entschieden, dass die Impressumspflicht auch für Facebook-Seiten gilt. Gemäss einem Beitrag von allfacebook.de sollte die neue Rubrik grundsätzlich diesen komplizierten Anforderungen genügen – allerdings nicht in Bezug auf die mobile Darstellung.

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